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   OLG Naumburg, 13.11.2001 - 11 U 116/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6309
OLG Naumburg, 13.11.2001 - 11 U 116/01 (https://dejure.org/2001,6309)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.11.2001 - 11 U 116/01 (https://dejure.org/2001,6309)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. November 2001 - 11 U 116/01 (https://dejure.org/2001,6309)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsplatzgarantie; Vertragsstrafe; Rücktritt vom Vertrag; Verwirkung der Vertragsstrafe; Erfüllungsinteresse

  • Judicialis

    BGB § 328; ; BGB § ... 346; ; BGB §§ 346 ff.; ; BGB § 347 Satz 2; ; BGB § 347 Satz 3; ; BGB § 347 Satz 1; ; BGB § 328 Abs. 2; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 14 Abs. 1; ; ZPO § 22 Abs. 1; ; ZPO § 19 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bereits verwirkte Vertragsstrafe kann nach Rücktritt vom Vertrag nicht mehr verlangt werden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rücktritt vom Vertrag kann verwirkte Vertragsstrafe gefährden! (IBR 2002, 283)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.04.1998 - V ZR 6/97

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.11.2001 - 11 U 116/01
    Der Bundesgerichtshof billigt in seiner Rechtsprechung, dass die Klägerin in den von ihr abgeschlossenen Verträgen auch die sogenannten "weichen" Ziele verfolgt, die sich aus dem TreuhandG ergeben (insbesondere § 2 Absatz 6 TreuhG; NJW 1998, 2600, 2601).
  • BGH, 10.07.1998 - V ZR 360/96

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Auslegung einer Willenserklärung; Prüfungsmaßstab im

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.11.2001 - 11 U 116/01
    Soweit der Bundesgerichtshof mit der von den Parteien zitierten Entscheidung aus dem Jahr 1983 (BGHZ 88, 46, 48) dieser Auffassung beigetreten ist, ist er hiervon auch mit der weiteren von den Parteien zitierten Entscheidung aus dem Jahr 1998 nicht etwa abgerückt, sondern hat diese grundsätzliche Abgrenzung vielmehr erneut bestätigt (BGH, NJW 1998, 3268, 3269).
  • BGH, 24.06.1983 - V ZR 113/82

    Anspruch auf Verzugsschaden nach Rücktritt vom Vertrag

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.11.2001 - 11 U 116/01
    Soweit der Bundesgerichtshof mit der von den Parteien zitierten Entscheidung aus dem Jahr 1983 (BGHZ 88, 46, 48) dieser Auffassung beigetreten ist, ist er hiervon auch mit der weiteren von den Parteien zitierten Entscheidung aus dem Jahr 1998 nicht etwa abgerückt, sondern hat diese grundsätzliche Abgrenzung vielmehr erneut bestätigt (BGH, NJW 1998, 3268, 3269).
  • BGH, 09.02.2000 - VIII ZR 55/99

    Vertragsstrafeversprechen in einem Unternehmenskaufvertrag der ehemaligen

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.11.2001 - 11 U 116/01
    Auch die Höhe der Vertragsstrafe begegnet keinerlei Bedenken (vgl. BGH, VIZ 1999, 746, 747; VIZ 2000, 377, 378).
  • RG, 02.02.1921 - V 354/20

    Vertrag zugunsten Dritter; Rücktritt

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.11.2001 - 11 U 116/01
    Allerdings sollen Gestaltungsrechte und insbesondere das Rücktrittsrecht von den Vertragsparteien dann nicht ohne Zustimmung des Dritten ausgeübt werden können, wenn das im Sinne von § 328 Absatz 2 BGB diesem Dritten eingeräumte Recht unentziehbar ist (RGZ 101, 275, 276 f. m. w. N. aus der damaligen Kommentarliteratur; Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 328 Rn. 6; Lange, NJW 1965, 657, 661).
  • BGH, 29.09.1999 - VIII ZR 256/98

    Wirksamkeit einer verschuldensunabhängigen Vertragsstrafe in einem

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.11.2001 - 11 U 116/01
    Auch die Höhe der Vertragsstrafe begegnet keinerlei Bedenken (vgl. BGH, VIZ 1999, 746, 747; VIZ 2000, 377, 378).
  • LG Frankfurt/Oder, 01.08.2014 - 11 O 198/10

    Grundstückskaufvertrag: Verkäuferhaftung wegen arglistigen Verschweigens von

    Die Durchfeuchtungen sind in einem ganz erheblichen Maß schadensträchtig und haben maßgeblichen Einfluss zum Ob und Wie der Kaufentscheidung von Käufern eines Einfamilienhauses (vgl. BGH IBR 2002, 283).
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